AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der RohrTechnik Pro (Marke der Estheline Spółka z Ograniczoną Odpowiedzialnością), Neumarkt 31, 04109 Leipzig – nachfolgend „Auftragnehmer" genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Sanitär-, Heizungs- und Rohrleitungsinstallationsarbeiten sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Änderungen des Leistungsumfangs – insbesondere Mehrleistungen, die durch geänderte Planung, unvorhergesehene Baubedingungen oder Wünsche des Auftraggebers entstehen – sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen (insbesondere aktuelle Ausführungspläne, Baugenehmigungen, Leitungspläne) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und arbeitsfähig ist. Verzögerungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen und Preisen.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Höhere Gewalt, Streik, Lieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Bei Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers – insbesondere durch verspätete Planlieferung, nicht freigegebene Bauabschnitte oder fehlende Vorleistungen anderer Gewerke – ist der Auftragnehmer von der Einhaltung vereinbarter Termine befreit.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot bzw. Leistungsverzeichnis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Baufortschritt fällig, sofern vertraglich vereinbart. Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

§ 7 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

Mit der Abnahme gehen Gefahr und Nutzen auf den Auftraggeber über. Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind bei der Abnahme ausdrücklich zu vermerken.

§ 8 Mängelhaftung und Gewährleistung

Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Vereinbarung der VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre, bei Geltung des BGB 5 Jahre ab Abnahme.

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist oder verweigert wird, stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte zu.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen verantwortlich.

§ 11 Datenschutz

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie unsere separate Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Mai 2026